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Vorwort
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Über die "Einwohner und ihre Berufe" vor der
Jahrhundertwende hat der erste Chronist, Lehrer Schmitz, im Jahre 1895 in der
Chronik
anschaulich berichtet.
Die meisten der dort beschriebenen Handwerks- und Erwerbszweige sind in der ersten
Hälfte des 20. Jahrhunderts ausgestorben. Alte Berufe, auf die manche Hausnamen noch
hindeuten, zum Beispiel Säiats (Schweinehirt) und Säischneirasch (Ferkelbeschneider),
wurden damals ebenso wie später das Betreiben eines Lebensmittelladens, einer
Gastwirtschaft, eines Handwerks etc. oder die Arbeit einer Krankenschwester meist nur
als Nebentätigkeit ausgeübt.
Die Grundlage des Lebensunterhalts fast aller Familien im Dorf bildet auch um 1940
noch die Landwirtschaft. Ausnahmen waren - außer dem Lehrer - die wenigen meist
alleinstehenden Alten oder Behinderten im Dorf, die kein eigenes Land und nicht (mehr)
die Kräfte hatten, sich als Knechte und Mägde oder Tagelöhner "zu verdingen".
"Orschels Jusep" zum Beispiel zog mit seiner Drehorgel (daher der Name) über die
Dörfer und Zorsch Marie kam mit ihrer Kiepe auf dem Rücken in die Häuser und sang in
Erwartung von Gaben im Hausflur Kirchenlieder. (Eine anschauliche Anekdote über die
beiden findet sich in einer Sammlung von "Hunsrücker Steckelcher", die im A. Henn Verlag
erschienen sind.)
Für diejenigen, die sich nicht selbst helfen konnten, gab
es eine der früher im Dorf selbstverständlichen Einrichtungen nachbarschaftlicher und
christlicher Solidarität:
die "Emsopp". Die "Um-Suppe" gab den Ärmsten die Möglichkeit
reihum im Dorf für jeweils eine Woche am Mittagessen einer Familie teilzunehmen. Diese
Sitte gab es noch in den 30er Jahren. Zorsch Marie war die letzte, die noch in einige
Häuser zur "Emsopp" ging.
Bis 1957 gab es für die Bauern keinerlei Altersrente. Die Alten lebten in der
Familie mit und arbeiteten mit, so lange sie eben konnten. Eine landwirtschaftliche
Unfallrente gab es zwar schon, aber wenn sie monatlich 10 Mark betrug, war sie bereits
nennenswert und hilfreich - "Dat woar schun Geld!" .
Ab 1957 gab es für über 65jährige Ehepaare, deren einziges Einkommen in der
Landwirtschaft lag, 60 D-Mark Rente, für Alleinstehende entsprechend weniger. Ab 1957
musste, wer mehr als vier oder fünf Hektar Land hatte, ab 12 D-Mark (bzw. entsprechend
mehr) für die Rente einzahlen.
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